Fluchttreppen, Industrietreppen

Eine Treppe, die als Flucht- und Rettungsweg für Menschen aus Gebäuden dient, wird im Bauordnungsrecht der Länder als notwendige Treppe bezeichnet. An ihre Errichtung sind, abhängig von der Anzahl der Geschosse und der Nutzung eines Gebäudes, eine Reihe von Materialeigenschaften und konstruktive Bedingungen geknüpft.

Feuerbeständige Fluchttreppen müssen aus nichtbrennbaren Material bestehen und dürfen unter Einwirkung von starker Hitze und Löschwasser ihre Standfestigkeit und Tragfähigkeit nicht verlieren.

Außenliegende Fluchttreppen an Gebäuden kommen vor allem bei einer nachträglichen Geschosserhöhung oder einer Nutzungsänderung von Bestandsgebäuden als zweiter Flucht- und Rettungsweg zum Einsatz.

Hier beispielhaft einige Flucht- und Industrietreppen, gefertigt von Metallbau Neumaier: